
Jugendheim Platanenhof
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Das Kantonale Jugendheim Platanenhof
Das Kantonale Jugendheim Platanenhof in Oberuzwil, gegründet im Jahre 1894, dient der Unterbringung von zivil- und strafrechtlich eingewiesenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen und ist in dieser Form einmalig im Kanton.
Es setzt sich zusammen aus offen und geschlossen geführten Wohngruppen, aus heiminternen Ausbildungsbetrieben sowie Schulen und bietet Platz für ca. 40 Personen. Die Angestellten sind grösstenteils im Besitz der geforderten und vom Bund anerkannten Diplome und Ausbildungsabschlüsse. Infrastrukturell ist das Heim dank der permanenten Unterstützung durch das Baudepartement in sehr gutem Zustand. Konzeptuell reiht sich die Institution klar bei den pädagogisch ausgerichteten Angeboten ein. Die Vernetzung mit ähnlichen Einrichtungen besteht auf verschiedensten Ebenen, u. a. gehört die JHL (Schweiz. Jugendheimleiterkonferenz) dazu.
Die eingewiesenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen stammen aus diversen Deutschschweizer-Kantonen und bleiben – je nach Auftrag – für wenige Tage bis zu mehreren Jahren.
Eine enge Zusammenarbeit mit dem relevanten Umfeld der Eingewiesenen
(Behörden, Erziehungsberechtigte, ext. Fachpersonen) hat hohe Priorität.
Im geschlossen geführten Bereich setzen sich die Aufträge aus Abklärungen, Versetzungen (Timeouts) und Überbrückungen sowie U-Haften und Freiheitsentzügen zusammen. Das Verhältnis männlich-weiblich unter den Eingewiesenen ist etwa 2/3 zu 1/3. Es besteht häufig eine Warteliste. Das Durchschnittsalter beträgt knapp 16 Jahre.
Im offenen Bereich absolvieren die durchwegs männlichen Bewohner die reguläre Schulpflicht oder eine Berufsausbildung. Der Besuch der Berufsschule erfolgt extern. Ein spezielles Angebot im offenen Bereich ist die so genannte "Besondere Unterrichts- und Betreuungsstätte BUB", die seit 2002 in Betrieb ist und für im Kanton SG ausgeschlossene Oberstufenschüler die Möglichkeit bietet, den Schulabschluss und parallel dazu Berufsabklärungen zu realisieren. Involviert sind bei diesen Platzierungen die jeweilige Vormundschafts- und Schulbehörde sowie das Amt für Volksschule des Erziehungsdepartementes SG. Aufnahmen erfolgen bei Bedarf, also auch während dem laufenden Schuljahr.
Das Jugendheim Platanenhof ist bereit für die Erfüllung der (teils neuen) Aufträge, die sich aus dem seit 1.1.2007 gültigen Jugendstrafrecht JStG ergeben. Einiges dazu beigetragen hat der von 2004 – 2006 erfolgte und vom Bund unterstütze Ausbau der geschlossenen Wohngruppen.
Zusätzliche Informationen und Bilder sind ersichtlich in der Vorstellung der einzelnen Angebote.
Platanenhof - Das Kantonale Jugendheim Platanenhof (26.03.2007 08:48)
